Wer den Blog hier aufmerksam verfolgt, der weiß, dass wir das Angebot einer Privatperson haben, auf einem Wiesengrundstück einen Olivenhain anzulegen.
Wir haben natürlich beim Landwirtschaftsamt angefragt, ob wir das überhaupt dürfen (wir leben ja in Deutschland *g*).
Und hier ist nun die Antwort aus Heilbronn, wir zitieren die entscheidenden Zeilen:
"Die für die Anlage des geplanten pädagogischen Olivenhains vorgesehenen Grundstücke Flst.-Nrn. (...) im Gewann (...) auf Gemarkung Weinsberg liegen im sog. Außenbereich. Schutzgebiete sind nach Auskunft unserer Naturschutzbehörde nicht betroffen.
Wenn der Olivenhain ähnlich einer Streuobstwiese angelegt werden soll, also mit lockerem Baumbestand und extensiver Wiesennutzung, bestünden aus Sicht des Landratsamts Heilbronn keine Vorbehalte und es wäre nach derzeitigem Stand kein förmliches Antragsverfahren erforderlich.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Gebäude, Einfriedigungen und sonstige bauliche Anlagen aus baurechtlicher Sicht grundsätzlich nicht möglich sind."
Wird es also doch wahr?
Gibt es bald in Weinsberg den vermutlich ersten pädagogischen Olivenhain Deutschlands?
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